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Titel
Mittelalterliche Städte in Thüringen. Eine Untersuchung ihrer Entstehung und Entwicklung


Autor(en)
Leiniger, Sven
Reihe
Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen. Kleine Reihe (60)
Erschienen
Köln 2021: Böhlau Verlag
Anzahl Seiten
914 S.
Preis
€ 79,99
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Hanna Nüllen, Institut für Geschichte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Die Heterogenität historischer Gesellschafts- und Siedlungsformen, die von Zeitgenossen als „Stadt“ bezeichnet wurden oder nachträglich als solche klassifiziert werden könnten, stellt seit jeher eine zentrale Herausforderung der vergleichenden Städtegeschichte dar. Das Spektrum zwischen Kleinstadt und Dorf wird dabei, je nach methodischem Zuschnitt, von Zwerg- und Minderstädten, Ackerbürgerstädten, städtischen Kümmerformen, Freiheiten und Flecken besiedelt, ohne dass dabei sämtliche Formen kleinstädtischer oder stadtähnlicher Gemeinschaften adäquat erfasst wären. Die Frage, wann eine Stadt eine Stadt sei, beschäftigte ebenfalls Sven Leiniger, den Autor der 2018 an der Universität Erfurt eingereichten und 2021 im Druck erschienenen Dissertation „Mittelalterliche Städte in Thüringen. Eine Untersuchung ihrer Entstehung und Entwicklung“. In seiner vergleichenden Regionalstudie des nordwestlichen Thüringer Beckens nutzt er nicht zuletzt die definitorischen und klassifikatorischen Überlegungen der vergangenen Dekaden als Ausgangspunkt seiner Untersuchung der Städte Langensalza, Thamsbrück, Tennstedt und Schlotheim sowie des Fleckens Herbsleben. Daneben beleuchtet er in seiner umfangreichen Studie insbesondere die Rolle der Städte und Stadtherrschaften in Prozessen der territorialen Herrschaftsverdichtung. Insbesondere mit Blick auf die strategische Bedeutung der Städte für die territorialen Interessen der im nordwestlichen Thüringer Becken vertretenen Herrschaftsträger erfolgt die Auswahl der Städte auch unter dem Gesichtspunkt möglichst unterschiedlicher Stadtherren.

Die Arbeit setzt sich aus einer ausführlichen Voruntersuchung des Analyseraums sowie der zentralen Fragen der Stadtgeschichtsforschung, den fünf Einzeluntersuchungen der Städte bzw. des Fleckens, einer Vergleichsuntersuchung und einem knappen Resümee der wichtigsten Ergebnisse zusammen. Das Herzstück des Bandes, die fünf Einzel- und die Vergleichsanalysen, sind in ihrer Struktur einerseits auf die Herrschaftsgeschichte und anderseits auf die zentralen inneren Entwicklungen der Städte ausgerichtet. Dabei wirft Leiniger seinen Blick auf die Siedlungsgeschichte, die Rechts- und Verfassungsgeschichte, die Ratsverfassungen und -zusammensetzungen, die Gerichtsbarkeiten, Wirtschaft und Märkte, die Siedlungstopographie und schließlich auch auf geistliche Einrichtungen. Diese Untersuchungsgegenstände ergeben sich aus den klassifikatorischen Bemühungen und vor allem den Merkmalskatalogen der Stadtgeschichtsforschung.1 In den einzelnen Kapiteln versucht er in meist sehr detaillierten Argumentationen die oftmals eher kleinen Quellenbestände für seine Analyse fruchtbar zu machen, wobei er die lückenhafte Überlieferung durch Verweise auf die Monographie Eberhard Isenmanns zur deutschen Stadt anreichert.2 Die so entstehenden Vorstellungen „regulärer“ städtischer Praktiken, die er mit den lokalen Gegebenheiten vergleicht, verweisen allerdings häufig auf ein holzschnittartiges Bild einer vermeintlichen Norm-Stadt. Die starken Unterschiede zwischen den untersuchten Orten und die oftmals eher dünne Quellenlage stehen an einzelnen Punkten einem Vergleich aller fünf Siedlungen im Weg, dennoch gelingt es Leiniger durchaus durch die Kontrastierung der lokalen Gegebenheiten interessante Ergebnisse zu erzielen.

So arbeitet Leiniger beispielsweise die Bedeutung der Ratsverfassung als Differenzierungsmerkmal von Städten am Beispiel des Fleckens Herbsleben heraus. Herbsleben wurde zwar in zwei Urkunden als Stadt bezeichnet, firmiert in den Quellen ansonsten aber als Flecken und verfügte im Gegensatz zu den vier Städten des Untersuchungsraumes nicht über Stadtrechte oder eine Ratsverfassung. Darüber hinaus war die Siedlungsfläche Herbslebens vergleichsweise groß. Der Ort war befestigt und verfügte über Marktrechte, was ihm in der Region eine Zentralfunktion zukommen ließ. Daraus leitet Leiniger überzeugend ab, dass der in einzelnen Kriterienkatalogen als städtisches Merkmal verworfene Rechtsstatus eines Ortes als Unterscheidungsmerkmal im Vergleich zu anderen Charakteristika hervorzuheben sei. Die einstweilige zeitgenössische Bezeichnung von Herbsleben als Stadt führt Leiniger in den konkreten Fällen auf das Bedürfnis der wettinischen Landesherren zurück, den Wert ihrer Besitzungen zu erhöhen. Schließlich plädiert er für die Bezeichnung Herbslebens als Flecken in Anlehnung an die zeitgenössisch belegte Begriffsverwendung und spricht sich generell für eine an den Quellenbegriffen orientierte Klassifikation aus. Insgesamt nimmt Leiniger angesichts seiner Ergebnisse Abstand von einer auf Kriterienkatalogen basierenden Stadtgeschichtsforschung. Allerdings erhält das in seinen Analysen immer wieder aufscheinende zeitgenössische Stadtverständnis und die dazugehörige Forschungsliteratur leider eher wenig Raum.3

Neben der Klassifikation von Städten und stadtähnlichen Siedlungen arbeitet Leiniger in einer zweiten Argumentationslinie die strategische Bedeutung der Städte für die Erschließung in sich geschlossener Territorien durch die Landesherren hervor. Diese Territorialisierungsthese kann er anhand seiner Beispiele bestätigen. Er differenziert zwischen Städtegründungen durch die Ludowinger oder deren Ministerialen und den Versuchen der Wettiner, direkten Zugriff auf die Städte zu erhalten. Ersteres stelle, so Leiniger, eine personenbasierte und letzteres eine territoriale Herrschaftsform dar. Allerdings fällt auf, dass der Territoriumsbegriff in seiner Arbeit nur wenig theoretische Einordnung erfährt. Aus der geographischen Lage der jeweiligen Städte wird meist eine zentrale Motivation herrschaftlicher Zugriffsversuche konstruiert. Leiniger kommt so angesichts der jüngeren Forschung zu Handlungsspielräumen und Intentionalität landesherrschaftlicher Politik im Spätmittelalter zu dem diskussionswürdigen Schluss, der Hintergrund der Erwerbungen könne „nur die Absicht sein, ein geschlossenes Territorium zu errichten“ (S. 665).4 Zwar unterstreicht Leiniger an mehreren Stellen wirtschaftliche Faktoren, aber die Vielfalt spätmittelalterlicher Landesherrschaft jenseits territorialer Gebietserweiterung und -verdichtung wird kaum reflektiert.

Positiv hervorzuheben ist insbesondere sein detaillierter und kritischer Umgang mit der Überlieferung und der bestehenden landeshistorischen Forschung, die er zum Teil auch überzeugend widerlegen kann. Allerdings erfolgt dies meist in sehr kleinteiligen und ausführlichen Untersuchungen, im Zuge derer sich die Nachverfolgung des zentralen Argumentationsstrangs partiell schwierig gestaltet. Das eigentliche Erkenntnisinteresse sowie der rote Faden des Bandes verlieren sich mitunter in der gebotenen Informationsdichte. Aus der Struktur des Bandes und der einzelnen Kapitel resultieren überdies teilweise inhaltliche Redundanzen. Der Band hätte somit sicherlich von einer Straffung der Argumentation profitiert.

Andererseits liegt gerade im Detailreichtum der Arbeit einer ihrer wichtigsten Leistungen. Für die Regionalgeschichte bietet der Band nicht nur eine große Materialfülle, sondern vor allem eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit den Entwicklungen der Städte des nordwestlichen Thüringer Beckens und des Fleckens Herbsleben. Durch den modularen Aufbau des Buches werden gerade punktuelle Zugriffe sowohl auf einzelne Themenbereiche als auch auf die Geschichten der untersuchten Orte möglich, die für die Forschung einen großen Gewinn darstellen. Durch die Kombination von Mikrostudien kommt Leiniger überdies zu Einzelergebnissen, die auch die vergleichende Stadtgeschichtsforschung bereichern dürften. Die vorliegende Studie füllt somit eine Lücke der thüringischen Landesgeschichte und vermag die allgemeine Stadtgeschichte im Detail um bemerkenswerte Beobachtungen zu ergänzen.

Anmerkungen:
1 Vgl. unter anderem die auch von Leiniger zitierten Kataloge in: Monika Escher / Alfred Haverkamp / Frank G. Hirschmann, Städtelandschaft – Städtenetz – zentralörtliches Gefüge. Einleitung, in: Monika Escher / Alfred Haverkamp (Hrsg.), Städtelandschaft – Städtenetz – zentralörtliches Gefüge (Trierer Historische Forschungen 43), Mainz 2000, S. 9–54. Edith Ennen, Rheinisches Städtewesen bis 1250, Köln 1982.
2 Eberhard Isenmann, Die deutsche Stadt im Mittelalter 1150–1550. Stadtgestalt, Recht, Verfassung, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft, Wien 2012.
3 Vgl. beispielsweise den Sammelband Kurt-Jäschke / Christhard Schrenk (Hrsg.), Was machte im Mittelalter zur Stadt? Selbstverständnis, Außensicht und Erscheinungsbild mittelalterlicher Städte. Vorträge des gleichnamigen Symposiums vom 30. März bis 2. April 2006 in Heilbronn (Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Heilbronn 18), Heilbronn 2007, sowie Gabriel Zeilinger, Behauptete Städte. Urbanisierung und Urbanität in Texten adliger Herrschaftspraxis aus dem Oberelsass um 1300, in: Ute Schneider / Martina Stercken (Hrsg.), Urbanität. Formen der Inszenierung in Texten, Karten und Bildern (Städteforschung 90), Köln 2016, S. 67–81.
4 Vgl. Oliver Auge, Handlungsspielräume fürstlicher Politik im Mittelalter. Der südliche Ostseeraum von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis in die frühe Reformationszeit (Mittelalter-Forschungen 28), Ostfildern 2009; Christian Heinemeyer, Territorium und Territorialisierung. Ein Konzept der deutschen Forschung und seine Problematik, in: Geneviève Bührer-Thierry / Steffen Patzold / Jens Schneider (Hrsg.), Genèse des espaces politiques IXe–XIIe siècle. Autour de la question spatiale dans les royaumes francs et post-carolingiens, Turnhout 2018, S. 89–117.

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